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Liebe Eltern,
zum 2. SHJ 22/23 gibt es folgende veränderte pandemiebezogene Regelungen laut Hinweisschreiben vom 24.01.23 des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung MV.
1. Maskenpflicht im ÖPNV
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Ist aufgehoben!
2. Selbsttest für die Ferienzeit
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Die Ausgabe für anlassbezogenen Testung in der Ferienzeit erfolgte für die SuS am 31.01.23; vier Tests.
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Bis auf weiteres verbleibt es im zweiten SHJ bei anlassbezogenen Testung in der Häuslichkeit.
3. Bei krankheitsbedingten Einschränkungen wird Ihr Kind im Homeschooling beschult werden müssen.
4. Betretungsverbot
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Verbot des Betretens des Schulgeländes für an COVID- 19 erkrankte Personen!
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Typische Symptome: Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen!
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In der Häuslichkeit ist eine Selbsttestung durchzuführen!
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Bei positivem Ergebnis der Selbsttestung – bei behördlicher angeordneten Isolationspflicht darf die Schule nur mit negativem PCR-Test bzw. nach Beendigung der Isolationspflicht betreten werden.
Wir danken Ihnen für Ihr verantwortungsbewusstes und umsichtiges Handeln sowie Ihr unermüdliches Engagement.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Ferien- und Urlaubszeit!
Ab dem 15. Februar 2023 sind wir als Ansprechpartner wieder vor Ort! J
Mit freundliche Grüßen
Ihr Grundschulteam der Stadtschule am Mühlenteich
Hilka Ewert
Schulleiterin